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   VG Ansbach, 12.07.2022 - AN 3 K 21.01178   

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VG Ansbach, 12.07.2022 - AN 3 K 21.01178 (https://dejure.org/2022,26231)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12.07.2022 - AN 3 K 21.01178 (https://dejure.org/2022,26231)
VG Ansbach, Entscheidung vom 12. Juli 2022 - AN 3 K 21.01178 (https://dejure.org/2022,26231)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBO Art. 76 Satz 1; BayBO Art. 2 Abs. 1 Satz 1; BauGB § 30 Abs. 1; BayDSchG Art. 1 Abs. 1 - 3; BayDSchG Art. 6 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1; BayDSchG Art. 15 Abs. 4
    Anordnung zur Baubeseitigung und Wiederherstellung des natürlichen Verlaufs der Geländeoberfläche - Kirchweih-Notschänke

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • VG München, 25.06.2019 - M 1 K 17.1445

    Erfolglose Klage gegen eine denkmalschutzrechtliche Rückbauverpflichtung

    Auszug aus VG Ansbach, 12.07.2022 - AN 3 K 21.01178
    Maßgebend ist insoweit das überlieferte Erscheinungsbild eines Ensembles (VG München, U.v. 25.6.2019 - M 1 K 17.1445 - juris Rn. 26 m.w.N.).

    Die Grenze der Zumutbarkeit ist erst erreicht, wenn von dem Eigentümer Aufwendungen verlangt werden, die in einem offenkundigen Missverhältnis zum wirtschaftlichen Nutzen des geschützten Objektes stehen (VG München, U.v. 25.6.2019 - M 1 K 17.1445 - juris Rn. 32 m.w.N.).

    Geht es im Ausgangsfall um eine jüngere denkmalschutzrechtlich relevante Veränderung, in dem als Vergleich herangezogenen Fall jedoch um einen Altfall, so sind die Sachverhalte nicht vergleichbar (vgl. BayVGH, U.v. 9.11.2017 - 2 B 17.1742 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 23.10.2012 - 1 ZB 10.2062 - juris Rn. 13; VG München, U.v. 25.6.2019 - M 1 K 17.1445 - juris Rn. 34; VG Ansbach, U.v. 8.3.2021 - AN 3 K 18.00143 - juris Rn. 55).

    Es gibt wegen des Vorrangs des Gesetzes keine Gleichheit im Unrecht und daher auch keinen Anspruch auf die Wiederholung und Perpetuierung von Fehlern (VG München, U.v. 25.6.2019 - M 1 K 17.1445 - juris Rn. 34).

  • VGH Bayern, 26.10.2021 - 15 B 19.2130

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnispflicht wegen Ensembleschutz und Nähe zu

    Auszug aus VG Ansbach, 12.07.2022 - AN 3 K 21.01178
    6 Abs. 2 Satz 1 BayDSchG räumt der Behörde ein der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegendes Versagungsermessen ein (BayVGH, U.v. 26.10.2021 - 15 B 19.2130 - juris 32).

    Bei einer jeweils gebotenen Einzelfallbetrachtung und -bewertung sprechen gewichtige Gründe des Denkmalschutzes bei einer Ensembleveränderung jedenfalls dann für die Beibehaltung des bisherigen Zustands i.S. von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayDSchG, wenn sich das strittige Vorhaben auf die Eigenart des Ensembles in seiner originalen Struktur und mit seinen typischen Merkmalen auswirkt (BayVGH, U.v. 26.10.2021 - 15 B 19.2130 - juris 33 m.w.N.).

    Das BayLfD, dessen Stellungnahme bei der Beurteilung ein erhebliches Gewicht zukommt (BayVGH, U.v. 26.10.2021 - 15 B 19.2130 - juris 34; U.v. 2.8.2018 - 2 B 18.742 - juris Rn. 45; U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - juris Rn. 27; VG Ansbach, U.v. 4.11.2020 - AN 3 K 19.01575 - juris Rn. 68) führt aus, dass jede kleinteilige Bebauung das Erscheinungsbild des Ensembles maßgeblich beeinträchtigt.

  • VGH Bayern, 08.01.2021 - 9 ZB 19.282

    Versagung der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis zur Anbringung eines

    Auszug aus VG Ansbach, 12.07.2022 - AN 3 K 21.01178
    Ein denkmalgeschütztes Ensemble erfordert nicht, dass nur alte Bausubstanz vorhanden ist (BayVGH, B.v. 2.1.2021 - 9 ZB 19.282 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Dies sowie die ansonsten vorhandene historische Bausubstanz in Gestalt der Kellerhäuschen berücksichtigend kann gerade nicht davon ausgegangen werden, dass ein Funktionszusammenhang oder ein gemeinsames Grundprinzip, um den Gebäuden einen sich daraus ergebenden gesteigerten Zeugniswert für bestimmte geschichtliche Entwicklungen oder städtebauliche Gegebenheiten an einem Ort zu vermitteln, nicht mehr festgestellt werden könnte (BayVGH, B.v. 2.1.2021 - 9 ZB 19.282 - juris Rn. 8 m.w.N.).

    Es genießt vor dem Hintergrund, dass ein denkmalrechtlich geschütztes Ensemble selbst Baudenkmal ist, insoweit keinen geringeren Schutz vor Veränderungen als ein Einzeldenkmal (BayVGH, B.v. 2.1.2021 - 9 ZB 19.282 - juris Rn. 9 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 18.07.2005 - 14 B 04.2285
    Auszug aus VG Ansbach, 12.07.2022 - AN 3 K 21.01178
    Insoweit kann die Weiternutzung des Fundamentes, das von der Straße A. nicht einmal wahrgenommen werden kann, gerade nicht dazu führen, dass die Identität des wiederhergestellten mit dem ursprünglichen Gebäude gewahrt bleibt (BayVGH, U.v. 18.7.2005 - 14 B 04.2285 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 28.6.2021 - 1 ZB 19.2067 - juris Rn. 5).

    Ein ggf. bestehender Bestandschutz hinsichtlich des Fundamentes ist aufgrund der dauerhaften Verbindung der neuen Notschenke mit dem Fundament und der darauf montierten Metallplatte entfallen (BayVGH, U.v. 18.7.2005 - 14 B 04.2285 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 28.06.2021 - 1 ZB 19.2067

    Änderung einer baulichen Anlage durch Erneuerung des Dachs

    Auszug aus VG Ansbach, 12.07.2022 - AN 3 K 21.01178
    Ein solcher Identitätsverlust trete ein, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv sei, dass er die Standfestigkeit des gesamten Bauwerks berühre und eine statische Nachberechnung erforderlich mache oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichten oder gar überstiegen oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert werde oder die Baumaßnahme sonst praktisch einer Neuerrichtung gleich komme (BayVGH, B.v. 28.6.2021 - 1 ZB 19.2067 - juris).

    Insoweit kann die Weiternutzung des Fundamentes, das von der Straße A. nicht einmal wahrgenommen werden kann, gerade nicht dazu führen, dass die Identität des wiederhergestellten mit dem ursprünglichen Gebäude gewahrt bleibt (BayVGH, U.v. 18.7.2005 - 14 B 04.2285 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 28.6.2021 - 1 ZB 19.2067 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 20.01.2003 - 20 ZB 99.3616
    Auszug aus VG Ansbach, 12.07.2022 - AN 3 K 21.01178
    Eine Beseitigungsanordnung kann ergehen, wenn die zu beseitigende Anlage sich in ihrem Bestand als formell und materiell illegal darstellt (BayVGH, B. v. 20.1.2003 - 20 ZB 99.3616 - juris Rn. 3).

    Dabei kommt es bei genehmigungsfreien Vorhaben - wie hier nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO - allein auf die materielle Rechtslage an (BayVGH, B.v. 20.1.2003 - 20 ZB 99.3616 - juris Rn. 3).

  • VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741

    Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

    Auszug aus VG Ansbach, 12.07.2022 - AN 3 K 21.01178
    Das BayLfD, dessen Stellungnahme bei der Beurteilung ein erhebliches Gewicht zukommt (BayVGH, U.v. 26.10.2021 - 15 B 19.2130 - juris 34; U.v. 2.8.2018 - 2 B 18.742 - juris Rn. 45; U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - juris Rn. 27; VG Ansbach, U.v. 4.11.2020 - AN 3 K 19.01575 - juris Rn. 68) führt aus, dass jede kleinteilige Bebauung das Erscheinungsbild des Ensembles maßgeblich beeinträchtigt.
  • VGH Bayern, 07.11.2017 - 1 ZB 15.1839

    Berechnung der Wandhöhe einer Grenzgarage

    Auszug aus VG Ansbach, 12.07.2022 - AN 3 K 21.01178
    In Anlehnung an den Rechtsgedanken, dass von der Maßgeblichkeit einer veränderten Geländeoberfläche dann auszugehen ist, wenn die Veränderung der Geländeoberfläche schon lange zurückliegt (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2017 - 1 ZB 15.1839 - juris Rn. 5, wonach im Abstandsflächenrecht allein aufgrund des Zeitablaufs von der Rechtmäßigkeit einer Veränderung auszugehen ist, wenn die Geländeoberfläche in den letzten 30 Jahren nicht verändert worden ist), müssen fehlende Konkretisierungen zu Lasten der Beklagten zu Lasten der Beklagten gehen.
  • VGH Bayern, 02.08.2018 - 2 B 18.742

    Baurecht - Denkmalschutz in der Münchener "Villenkolonie Neu-Pasing I"

    Auszug aus VG Ansbach, 12.07.2022 - AN 3 K 21.01178
    Das BayLfD, dessen Stellungnahme bei der Beurteilung ein erhebliches Gewicht zukommt (BayVGH, U.v. 26.10.2021 - 15 B 19.2130 - juris 34; U.v. 2.8.2018 - 2 B 18.742 - juris Rn. 45; U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - juris Rn. 27; VG Ansbach, U.v. 4.11.2020 - AN 3 K 19.01575 - juris Rn. 68) führt aus, dass jede kleinteilige Bebauung das Erscheinungsbild des Ensembles maßgeblich beeinträchtigt.
  • VGH Bayern, 09.11.2017 - 2 B 17.1742

    Einhaltung von Abstandsflächen bei der Errichtung einer Garage

    Auszug aus VG Ansbach, 12.07.2022 - AN 3 K 21.01178
    Geht es im Ausgangsfall um eine jüngere denkmalschutzrechtlich relevante Veränderung, in dem als Vergleich herangezogenen Fall jedoch um einen Altfall, so sind die Sachverhalte nicht vergleichbar (vgl. BayVGH, U.v. 9.11.2017 - 2 B 17.1742 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 23.10.2012 - 1 ZB 10.2062 - juris Rn. 13; VG München, U.v. 25.6.2019 - M 1 K 17.1445 - juris Rn. 34; VG Ansbach, U.v. 8.3.2021 - AN 3 K 18.00143 - juris Rn. 55).
  • VGH Bayern, 23.10.2012 - 1 ZB 10.2062

    Umfang der Rechtskraft des eine Erlaubnisversagung bestätigenden Urteils

  • VG Ansbach, 08.03.2021 - AN 3 K 18.00143

    Verpflichtung zum Rückbau von Dachflächenfenstern in Baudenkmal

  • VG Ansbach, 04.11.2020 - AN 3 K 19.01575

    Bauvorbescheid für die Beseitigung eines denkmalgeschützten Gebäudes

  • OVG Brandenburg, 01.02.1996 - 3 A 92/95
  • VGH Bayern, 04.06.1997 - 27 B 95.2273
  • BVerwG, 17.12.1976 - 4 C 6.75

    Begriff der baulichen Anlage

  • BVerwG, 02.07.2008 - 7 C 38.07

    Auflage, nachträgliche; Störfall; Auslegungsstörfall; Störfallbeherrschung;

  • BVerwG, 23.01.1989 - 4 B 132.88

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wirksamkeit einer

  • VG München, 15.07.2019 - M 8 K 19.1250

    Neubau eines innerstädtischen Wohnhauses verletzt keine Nachbarrechte

  • VG Ansbach, 08.08.2018 - AN 3 K 18.00510

    Denkmalschutzrechtliche Austauschanordnung - Einbau denkmalgerechter Fenster an

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